Neuerungen der Altholz-Verordnung ab 1.Jänner 2019

  • 2019-01-21T16:10:00+00:00

Durch die Novelle der Recyclingholzverordnung im Jahr 2018 ist eine Umstellung bei der Sammlung bzw. Sortierung von Altholz ab 1. Jänner 2019 notwendig.

Mit 01.01.2019 ist die neue Altholzverordnung in Österreich in Kraft getreten.

Zukünftig unterscheidet sich Altholz in 3 Kategorien.

  1. Altholz stofflich: Altholz, das dem Recycling zugeführt wird

  2. Altholz thermisch: Altholz, das der Verbrennung zugeführt wird

  3. Altholz gefährlich: Altholz, das einer Sonderaufbereitung zugeführt wird.

Erfolgt die Sammlung nicht gesondert, muss eine nachträgliche Sortierung beim Entsorger oder Verwerter sichergestellt werden.

Altholz stofflich

  • unbehandeltes Holz
  • Paletten sauber
  • Schalungsplatten
  • Parkettböden
  • Leimholz
  • OSB-Platten
  • Spanplatten
  • Holzverpackungen
  • Holzmöbel

Altholz thermisch

  • Fenster, Fensterstöcke,
  • Türen, Türstöcke
  • Kabeltrommeln
  • imprägniertes Holz aus dem Außenbereich
  • Holzfaserdämmplatten
  • MDF-Platten
  • Brandholz
  • Verbundmaterialien mit hohem Holzanteil
  • Laminatböden
  • Parkettböden verklebt
  • Paletten verunreinigt
  • Multiplex- und Siebdruckplatten
  • Altholz mit Bitumenanstrich, Dachpappe
  • Holzverpackungen thermisch

Altholz gefährlich

  • Eisenbahnschwellen, Pfähle, Masten
  • Werkstättenböden
  • Munitionskisten

Bei Fragen der ordnungsgemäßen Sammlung stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter +43 2266 90 141 zur Verfügung.